Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der / die Inhaber der Personensorge für minderjährige Reiter, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehören insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Unfällen, Schäden oder Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Reitstall / Reitschule, deren Mitarbeiter oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden.
Die Reitstunden werden ausschließlich Online über unser Portal reitstallbertier.reitbuch.com gebucht und erst bei Eingang der Zahlung kann die Gutschrift in Anspruch genommen werden.
Die Reitschule haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrtlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie Ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln sowie das Füttern und Streicheln der Pferde ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, zu entscheiden, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht.
Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich im Reitbetrieb, außerhalb deren Reitstunden aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule. Dies gilt ebenso für alle Besucher (Geschwisterkinder, Freunde etc.)
Die inhaltliche Gestaltung des Reitunterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Der richtige Umgang mit den Pferden sorgt für Sicherheit beim Reiten und gehört genauso zum Reitunterricht wie das Reiten selbst. Wir behalten uns vor mit den Reitschülern intensiven Theorieunterricht vorzunehmen, wenn wir es für nötig halten. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab.
Ebenso ist die Reitschule berechtigt, in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen Bedingungen den Reitunterricht nicht stattfinden zu lassen, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit von Pferd und Reiter nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird eine ausführliche Theoriestunde oder ähnliche Beschäftigungen rund ums Pferd vorgenommen.
Reitstunden sind spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Bei späterer Stornierung oder nicht Erscheinen des Reitschülers verfällt die Reitstunde. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt. Somit wird von der Reitschule unverschuldetes Fernbleiben des Reitschülers (Krankheit, Urlaub etc.) kein Ersatz geleistet. Ein Anspruch auf Nachholen dieser Stunde besteht nicht.
Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht! Ausnahmen werden nicht gestattet.
Es wird darauf hingewiesen durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
Das Mitführen von Hunden ist untersagt.
Von allen landwirtschaftlichen Maschinen ist Abstand zu halten.
Die Nutzung des Spielplatzes besteht auf eigene Gefahr und ausschließlich unter Aufsicht eines Elternteils.